Ab dem 17. Lebensjahr haben die Jugendlichen unserer Einrichtung oder extern aufgenommene Jugendliche die Möglichkeit, in das Sozialpädagogisch betreute Wohnen (SbW) des Kinderhauses zu wechseln. In einem eigenen Haushalt erproben die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in einem begleiteten Miteinander ein selbständiges Leben, in dem alle hierfür erforderlichen Tätigkeiten eigen- und mitverantwortlich erledigt werden. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen bereiten sich so auf ein eigenverantwortliches Leben ohne betreuende Hilfen vor.

Sozialpädagogisch betreute Wohngruppe

Die sozialpädagogische Begleitung zielt darauf, die eigenen Lebenswünsche und Lebenswerte zu erkennen und zu lernen, sich für diese einzusetzen. Diese Betreuungsform nimmt auch externe Jugendliche und junge Erwachsene auf, die außerfamiliäre Unterstützung benötigen und erkennbar an ihrer Verselbständigung mitarbeiten wollen.

Beim Wechsel in die eigene Wohnung kann den jungen Erwachsenen eine sozialpädagogische Nachbetreuung durch unsere Einrichtung über Fachleistungsstunden angeboten werden. Die sozialpädagogische Begleitung unterstützt, das im SbW Erlernte in eigener Verantwortung in den „eigenen vier Wänden“ umzusetzen.

Ausschlusskriterien

  • akute Suizidalität
  • akute Eigen- und Fremdgefährdung
  • akute oder manifestierte psychische Störungen und Suchtproblematiken

Rechtliche Grundlagen
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe

  • § 27 Hilfe zur Erziehung
  • § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
  • § 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

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